Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

Die Reiseleistung kommt auf schriftliche, mündliche oder fernmündliche Anmeldung des Kunden verbindlich durch schriftliche Bestätigung durch das Reisebüro oder die Buchungsstelle des Kunden zustande. Der Kunde ist an seine Anmeldung 8 Tage ab Eingang der schriftlichen Anmeldung bzw. ab Abgabe der mündlichen oder fernmündlich erklärten Anmeldungserklärung gebunden. Nimmt der FTK (Flughafen-Transfer H.-W. Kulle) das Angebot des Kunden auf Abschluss des Vertrages nicht innerhalb dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr an seine Anmeldung gebunden. Nimmt der FTK das Angebot nur in abweichender Form an, so ist diese Annahme gemäß §150 II BGB als neues Angebot zu bewerten. An dieses Angebot ist der FTK 8 Tage ab Zugang beim Kunden gebunden. Der Kunde kann das Neuangebot der FTK innerhalb von 8 Tagen annehmen. Maßgeblich ist der Eingang der Annahmeerklärung in schriftlicher oder mündlicher Form beim Reisebüro oder der Buchungsstelle.

§ 2 Inhalt des Vertrages

Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung im Voucher. Diese muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind die im Voucher angegebenen Flugdaten (angegebene Flugzeit/Abflughafen).

Die Beförderung von maximal zwei Kindern unter 11 Jahren pro 2 Erwachsenen ist im Preis enthalten. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Fahrt; pro weitere angefahrene Adresse auf dem Weg zum oder vom Flughafen wird ein Zusatzentgelt gemäß der gültigen Preisliste erhoben werden. Der Preis schließt einen Koffer und Handgepäck pro Person ein. Die Beförderung erfolgt durch ausgewählte Leistungsträger.

2.1 Der FTK verpflichtet sich, auch bei kurzen Verspätungen der ankommenden Flüge ein Fahrzeug ihres Leistungsträgers bereitzustellen. Allerdings können Wartezeiten Im Rahmen des Zumutbaren (bis 60 min.) nicht ausgeschlossen werden. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlage angegebenen Flugdaten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen oder Flugdatenänderungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.

2.2 Ausnahmesituationen wie Fluglotsenstreik oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind auch von der FTK nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.

2.3 Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste obliegt ausschließlich der FTK. Sie ergibt sich aus der Fahrzeit sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.

2.4 Das Gepäck der Fahrgäste wird im Rahmen der Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften kostenlos befördert. Bei Übergepäck können Zuschläge erhoben werden, die unserer Preisliste entnommen werden können. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen gegen Entrichtung des Mehrpreises befördert werden.

§ 3 Preis

Der Gesamtpreis ist spätestens 10 Tage vor Fahrtantritt zu entrichten / zu überweisen. Nur vorab bezahlte Fahrten werden durchgeführt. Der im Voucher angegebene Preis Ist bei Anmeldung des Kunden gegenüber dem Reisebüro oder der Buchungsstelle zu entrichten und richtet sich nach der gültigen Preisliste. Der angegebene Preis gilt jeweils pro Einzelbuchung. Nachlässe oder Abweichungen von den gültigen Preislisten sind nicht gestattet.

§ 4 Rücktritt

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei der FTK spätestens 5 Tage vor Antritt der Fahrt vor, werden Stornierungsgebühren nicht erhoben, sondern nur die Bearbeitungsgebühr. Rücktrittserklärungen die später bei der FTK eingehen, lösen eine Stornierungsgebühr aus wie folgt: Bei Rückfahrten 50%, für Abholungen 50% des gültigen Fahrpreises. Ab 24 Stunden vor Abreise oder bei Buchung ab 3 Tage vor Abfahrt betragen die Stornogebühren 100%. Bei jedem Storno wird grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro erhoben.

§ 5 Gewährleistung

Der FTK haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet der FTK dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung der FTK der Höhe nach auf das 1,5-fache des vereinbarten Fahrstreckenpreises. Der FTK haftet im übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis der FTK zu bringen. Eine Haftung für jegliches Reisegepäck wird nicht übernommen.

§ 6 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.